Rechtsstelle
Schiedsstellen
Beschreibung
Unter dem Motto "Schlichten statt Richten" besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, bei Bedrohung und Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten.
Sitz der Schiedsstellen:
Stadt Fürstenwalde/Spree
Schiedsstelle
Zimmer 116
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 557 538
Zu den Sprechzeiten sind die Schiedspersonen telefonisch unter 03361 557 538 erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Rechtsstelle unter der Rufnummer 03361 557 227 zu erreichen.
Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail an die jeweils zuständige Schiedsstelle senden unter:
bzw.
oder
.
Sprechzeiten: vor Ort oder telefonisch unter 03361 557 538
Schiedsstelle Süd | jeden 1. Dienstag im Monat von 16-18 Uhr | Frau Jatzek (Stellv.: N.N.) |
Schiedsstelle Mitte | jeden 2. Dienstag im Monat von 16-18 Uhr | N.N. (Stellv.: Herr Nowak) |
Schiedsstelle Nord | jeden 3. Dienstag im Monat von 16-18 Uhr | Herr Nowak (Stellv.: Frau Jatzek) |
Zuständig ist immer die Schiedsstelle am Wohnsitz der Antragsgegnerin bzw. des Antragsgegners.
Fristen
Die Schiedsperson wird nur auf Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens tätig. Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung wird durch die Schiedsperson bestimmt. Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tag der Schlichtungsverhandlung muss in der Regel eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.
Gebühren
Die erhobenen Auslagen und Gebühren richten sich nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Weiterführendes
Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind im Schiedsstellen- und Gütestellengesetz geregelt.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Ansprechpartner
Rechtsstelle
Zimmer 256
Am Markt 4
03361 557-227