Übermittlung elektronischer Dokumente
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation |
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Kurz-Information |
Der elektronische Zugang zur Stadt Fürstenwalde/Spree für die rechtsverbindliche Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen Bürger/innen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg), wird hiermit nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen eröffnet.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann neben der Papierform auch elektronisch übermittelt werden, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die eigenhändige Unterschrift in der Papierform wird in der elektronischen Form durch die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ersetzt. Die elektronische Form entwickelt die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform. Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat den elektronischen Verwaltungszugang unter den folgenden Bedingungen eröffnet:
Die Stadt Fürstenwalde/Spree stellt für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten die zentrale zur Verfügung. Signierte Dokumente können bei der Stadt Fürstenwalde/Spree nur unter dieser E-Mail-Adresse verarbeitet werden. Alle anderen E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Fürstenwalde/Spree dar. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz nur die genannte E-Mail-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihre postalische Adresse sowie den gewünschten Empfänger so genau wie möglich an. Ihre E-Mail kann mit diesen Angaben schneller weitergeleitet werden. |
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Für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten nutzen Sie bitte ausschließlich die zentrale .
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Fürstenwalde/Spree sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. |
Technische Rahmenbedingungen |
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Hinweise |
1. Dateiformate Signierte Dokumente werden nur per E-Mail als Dateianhänge unter oben genannter E-Mail-Adresse entgegen genommen. Es sind nur Dateien im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) zugelassen. Andere Formate werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Fürstenwalde/Spree entgegen genommen.
Alle Dateianhänge müssen frei von ausführbarem Code und Programmierungen, z.B. Makros sein und dürfen keinen Kennwortschutz enthalten.
2. Zertifikat/Signatur Die Stadt Fürstenwalde/Spree akzeptiert nur Signaturen, die mit einem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters erstellt wurden. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Jedes Dokument ist separat zu signieren.
3. Sonstiges Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive aller Anhänge ist auf eine Größe von 10 Megabyte beschränkt. Größere E-Mails können nicht verarbeitet werden.
Verschlüsselte E-Mails können nicht bearbeitet werden. |
Bescheide und andere Mitteilungen, die einem rechtlichen Schriftformerfordernis unterliegen, werden von der Stadt Fürstenwalde/Spree bis auf weiteres in Papierform versandt. Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin einfach per E-Mail an alle auf www.fuerstenwalde-spree.de oder Briefköpfen genannte E-Mail-Adressen geschickt werden. Für Fragen zu den Rahmenbedingungen steht Ihnen unsere Telefonzentrale unter der Telefonnummer: 03361 557-0 zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Fürstenwalde/Spree sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. |
Der Bürgermeister