Stadtplanung
Bestandsplan
Beschreibung
Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB
Das Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfasst Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.
>>> zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen
Weiterführendes
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Stadtplanung
Zimmer 224
03361 557 226
Formulare
- Antrag zur Aufnahme/ Änderung eines Grundstücks
- Widerspruch gegen die Aufnahme/ Veröffentlichung eines Grundstücks