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Stadtplanung

Bestandsplan


Beschreibung

Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB

Das Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfasst Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.

 

>>> zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen


Weiterführendes

>>> mehr zum Baulandkataster


Ansprechpartner

Sachbearbeitung Stadtplanung
Zimmer 224
Telefon 03361 557 226


Formulare

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