Bau
Erschließungsbeiträge
Kurzinformationen
Für die Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge nach § 127-135 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erschließungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben.
Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Ablöseverträge sowie Anliegerbescheinigungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Bau
Zimmer 215
Am Markt 4
03361 557-223
03361 557-3223