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Bau

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

Für die Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge nach § 127-135 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erschließungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben.

Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Ablöseverträge sowie Anliegerbescheinigungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Sachbearbeitung Bau
Zimmer 215
Am Markt 4
Telefon 03361 557-223
Telefax 03361 557-3223