Bürgerbüro
Meldebescheinigung
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Mit der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten Ihre aktuelle Wohnung, den Familienstand, die Haushaltszugehörigkeit u.v.m. nachweisen..
Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie aufgefordert werden eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Beispiele:
Standesamt
Rentenversicherer (in- und ausländische)
Zulassungsstelle
Banken
Sozialbehörden
u.v.m
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt. Die Aushändigung an eine bevollmächtigten Person ist möglich.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Meldebescheinigung schriftlichen zu beantragen. Nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz § 18
Gebühren
Für die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.
Ansprechpartner
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro im Erdgeschoss
Am Markt 4
03361 557-550
03361 557-3550