Facebook

Instagram-Account der Stadt Fürstenwalde/Spree

Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bürgerbüro

Meldebescheinigung


Beschreibung

Allgemeine Informationen

Mit der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten Ihre aktuelle Wohnung, den Familienstand, die Haushaltszugehörigkeit u.v.m. nachweisen..

 

Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie aufgefordert werden eine Meldebescheinigung vorzulegen.

 

Beispiele:

  • Standesamt

  • Rentenversicherer (in- und ausländische)

  • Zulassungsstelle

  • Banken

  • Sozialbehörden

  • u.v.m

 

Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt. Die Aushändigung an eine bevollmächtigten Person ist möglich.

 

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Meldebescheinigung  schriftlichen zu beantragen. Nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz § 18


Gebühren

Für die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.


Ansprechpartner

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro im Erdgeschoss
Am Markt 4
Telefon 03361 557-550
Telefax 03361 557-3550


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).