Behindertenbeirat
Die Stadtverordnetenversammlung beruft gemäß der § 6 und 7 der Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree auf der Grundlage von § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung BbgKVerf maximal sieben Mitglieder in den Behindertenbeirat.
Der Beirat tagt in der Regel alle vier Wochen und befasst sich mit aktuellen Themen, die Menschen mit Behinderung in der Stadt betreffen. Chancengleichheit im Alltag zu erreichen, ist sein oberstes Handlungsziel. Dabei geht es um den Abbau von Barrieren für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung. Es sollen die Belange sowohl von mobilitätseingeschränkten Menschen beachtet werden als auch die Bedürfnisse von Sehgeschädigten, Gehörlosen oder geistig Behinderten.
Dabei vertritt der Behindertenbeirat sowohl die verschiedenen Interessengruppe, berät sich aber auch mit Behindertenwerkstätten und -vereinen.
Der Behindertenbeirat spielt eine aktive Rolle in der Stadtverordnetenversammlung und nimmt an vielen Ausschusssitzungen teil. Einmal im Jahr erstattet der Behindertenbeirat einen Rechenschaftsbericht.
Kontakt
Annett Spillmann, Vorsitzende
Wilhelmstraße 47c, 15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 2796