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Briefwahl für die Landtagswahlen am 22. September 2024 beantragen

Fürstenwalde/Spree, den 16.08.2024

Am 22. September finden die Wahlen zum 8. Brandenburger Landtag statt.


Bis spätestens zum 01.09.2024 erhalten alle wahlberechtigten Einwohner Fürstenwaldes Ihre Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.


Sie möchten wählen, sind aber am Wahlsonntag verhindert, dann stimmen Sie vorab per Briefwahl ab. So können Sie den Stimmzettel in Ruhe zu Hause studieren und Ihre Kreuze setzen.


Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern: Klicken Sie auf den Link Wahlschein online beantragen und füllen die entsprechenden Felder aus. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 17. September, 23:59 Uhr freigeschaltet.


Sie können aber auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, ausfüllen und per frankiertem Brief an die Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree senden oder direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung einstecken.


Voraussichtlich ab dem 19.08.2024 ist auch das Beantragen der Briefwahl im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree während nachfolgender Zeiten möglich. Bitte beachten Sie: Die direkte Wahl vor Ort wird erst im Laufe der Woche möglich sein, da der Wahlbehörde aktuell noch keine Wahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlbriefumschläge) vorliegen. Demzufolge ist auch der Versand der Briefwahlunterlagen erst dann möglich.

 

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

 

Das Wahlbüro ist in der 1. Etage auch barrierefrei über den Fahrstuhl erreichbar.

 

Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch eine Vollmacht vorzuweisen (im Vordruck „Wahlscheinantrag“ bzw. Antrag für Briefwahlunterlagen auszufüllen).

 

Egal auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig wieder im Rathaus ankommen (spätestens am 22. September 2024, 18:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel gewertet werden können.

 

Die ausgefüllten Stimmzettel in dem jeweiligen Wahlbrief werden von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.

 

Bild zur Meldung: Wahl - Fotolia