Städtische Gesellschaften
In der Brandenburgischen Kommunalverfassung | Kontakt | |
regelt Abschnitt 3 die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung Brandenburger Städte und Gemeinden. Die wirtschaftliche Betätigung selbst ist ein wichtiges Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kapitels 3 erfolgt durch das Beteiligungsmanagement.
Dies betrifft folgende städtische Gesellschaften und Beteiligungen: |
| Stadt Fürstenwalde/Spree Beteiligungsmanagement Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree |