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3. Stufe Lärmaktionsplanung

Schon im Jahr 2008 wurde der erste Lärmaktionsplan aufgestellt. (DS 4/574). Die Notwendigkeit ergab sich auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Danach ist auch die Stadt Fürstenwalde eine sogenannte kartierungspflichtige Gemeinde. Im Jahr 2014 wurde die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes (DS 5/670) auf den Weg gebracht. Die Umsetung des Lärmaktionsplanes ist alle 5 Jahre zu prüfen. Festegeschreiben wurden lärmreduzierende Maßanahme für Straßenzüge, die besonders betroffen sind. So wurde beispielsweise die Reinheimer Straße in die bestehende Tempo-30-Zone aufgenommen. Außerdem wurde ein Schutzstreifen für die Radfahrer auf der Fahrbahn der Lindenstraße im Bereich zwischen der Magazinstraße und der Straße am Wasserturm ausgewiesen.

 

 

 

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Titel_L_rmaktionsplanung

Für die nun vorgelegte 3. Stufe mussten die Kartierungsdaten aktualisiert werden. Die kommunalen Lärmaktionspläne werden durch das Landesumweltamt gesammelt und über das Bundesministerium an die entsprechenden Behörden auf EU-Ebene weitergegeben.

Die Stadtverordneten haben darüber in den Ausschüssen für Stadtentwicklung am 4.12.2018 sowie am 15.1.2019 beraten und in der Drucksache 6/DS/832 vom 31.1.2019 den Beschluss zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen.

Wie in der Anlage ersichtlich, ist für einige Straßen nun ebenfalls Tempo 30 beschlossen wurden. Die Umsetzung ist beim Straßenverkehrsamt des Landeskreises Oder-Spree zu beantragen.

 

Hier geht es zur 3. Stufe Lärmaktionsplan - Abschlussbericht