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Beteiligungen

 

Planungen

 

die sich zurzeit in der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beziehungsweise § 3 Abs. 2 BauGB befinden, bei Planungen auf anderer Grundlage analog dazu:

 

 

 

Kontakt

 

Stadt Fürstenwalde/Spree
Amt 21 - Stadtplanung
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree

zum Kontaktformular

 

 


Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss - Aufhebung

 

Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" - Aufhebung
hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB)


Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 22.01.2024 der Sitzung vom 18.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" beschlossen. 


Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" hat eine Größe von ca. 916 m² und umfasst die Flurstücke 622, 623, Flur 131, Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Das Plangebiet liegt südlich des Übergangs der Schloßstraße in die Lindenstraße und westlich der Magazinstraße. Im Westen reicht der Geltungsbereich bis an das bestehende Jagdschloss und nach Süden bis auf ein Abstand von 2,85 m an das Magazin an der Magazinstraße heran.    
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.


Inhalt des einfachen Bebauungsplans und Ziel der Planung

Das Vorhaben 'Anbau' soll nicht mehr realisiert werden. Damit sind die Baugrenze, innerhalb derer der Anbau realisiert werden sollte, sowie die Regelungen zu Abstandsflächen obsolet.
Die Baugrenzen könnten anderen Vorhaben auf dem Grundstück entgegenstehen.
Es wird über die Aufhebung des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" angestrebt, dass die Realisierung von Vorhaben auf den Flurstücken 622, 623, Flur 131, Gemarkung Fürstenwalde/Spree flexibel und alleinig wieder gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Die städtebauliche Ordnung wird auch ohne den einfachen Bebauungsplan gewahrt.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB als Verfahrensschritt

Für den einfachen Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" liegt der Entwurf zur Aufhebung (Stand 18.03.2024) vor. Dieser ist am 19.09.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung zur Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB bestimmt worden.
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Im Zeitraum der Veröffentlichung


vom 06.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024


wird der Entwurf 18.03.2024 zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung unter folgender Adresse:


https://www.fuerstenwalde-spree.de/beteiligungen


im Internet veröffentlicht.
Im zentralen Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung sind die Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplans unter der Internetadresse


https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ebp-iii-aufhebung-3-2
 

ebenfalls zugänglich.
Es besteht die Gelegenheit während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" abzugeben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu stehen Ihnen folgende Wege offen:

  • per E-Mail an ,

  • schriftlich über Kontaktformulare auf den Beteiligungsseiten im Internet oder

  • schriftlich im zentralen Portal des Landes Brandenburg zur Bauleitplanung.
     

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Möglichkeiten hierzu sind: 

  • schriftlich per Brief an Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Amt 21 – Stadtplanung, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree

  • schriftlich per Fax an 03361 557 461

  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung
     

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" unberücksichtigt bleiben können.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zum einfachen Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" steht im Wartebereich des Amts 21 – Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu folgenden Zeiten:


Montag                9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag             9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch              9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Donnerstag        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie
Freitag                 9.00 – 12.00 Uhr


ein Computer als öffentlich zugängliches Lesegerät zu Verfügung.

 
Am 31.10.2024 ist auf Grund des Feiertags im Land Brandenburg die Stadtverwaltung geschlossen.


Verfahrenshinweise

Die Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" betrifft einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben. 


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" wird hiermit gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.

 

Fürstenwalde/Spree, den 08.10.2024

 

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Matthias Rudolph
Bürgermeister

 

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 Pfeil_rechts  Zu den Unterlagen
 


 

 
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

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Hinweis: Alle im Internet zur Verfügung gestellten Materialien sind ohne Gewähr. Es gelten die in Papierform vorliegenden Original-Unterlagen.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt (Informationsblatt Datenverarbeitung Bauleitplanung).

 

Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung von elektronisch abgegebenen Stellungnahmen sind mit Risiken verbunden. E-Mail-Adressen der Stadt Fürstenwalde/Spree dienen grundsätzlich nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur oder Verschlüsselung.
Für die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen oder Anträge, die nach geltendem Recht der qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, nutzen Sie bitte die Adresse

 

Die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an die Stadt Fürstenwalde/Spree ist rechtlich zulässig. Dazu können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.