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Steuern

Vergnügungssteuer


Kurzinformationen

Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert werden die in der Stadt Fürstenwalde/Spree veranstalteten Vergnügungen. Dazu gehört der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.

 

Wer ist zur Zahlung der Vergnügungssteuer verpflichtet?
Steuerschuldner ist derjenige, auf dessen Rechnung die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Fürstenwalde an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind.


Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG)


Gebühren

Es entstehen keine Gebühren für die Bearbeitung.


Weiterführendes

Hinweise zum Thema Datenschutz für Steuerpflichtige


Ansprechpartner

Sachbearbeitung Steuern
Zimmer 251
Am Markt 4
Telefon 03361 557-121
Telefax 03361 557-422


Formulare


Merkblätter

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