Steuern
Vergnügungssteuer
Kurzinformationen
Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert werden die in der Stadt Fürstenwalde/Spree veranstalteten Vergnügungen. Dazu gehört der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.
Wer ist zur Zahlung der Vergnügungssteuer verpflichtet?
Steuerschuldner ist derjenige, auf dessen Rechnung die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Fürstenwalde an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG)
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren für die Bearbeitung.
Weiterführendes
Hinweise zum Thema Datenschutz für Steuerpflichtige
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Steuern
Zimmer 251
Am Markt 4
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