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Ordnungsamt

Lärmschutz, Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe beantragen


Beschreibung

"Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden." formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke" überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehören nicht nur die Musik, sondern auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen.

 

Achtung, in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein.

 

Es ist das nachstehende Formular zu nutzen und spätestens 4 Wochen vor einer Veranstaltung zu stellen.


Rechtsgrundlagen

Landesimmissionsschutzgesetz


Gebühren

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend


Ansprechpartner

Sachbearbeitung Ordnungsamt
Zimmer 148
Am Markt 4
Telefon 03361 557-191
Telefax 03361 557-3191

Sachbearbeitung Gewerbeamt
Zimmer 110
Am Markt 4
Telefon 03361 557-512


Formulare


Merkblätter

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