Ordnungsamt
Lärmschutz, Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe beantragen
Beschreibung
"Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden." formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke" überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehören nicht nur die Musik, sondern auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen.
Achtung, in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein.
Es ist das nachstehende Formular zu nutzen und spätestens 4 Wochen vor einer Veranstaltung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Ordnungsamt
Zimmer 148
Am Markt 4
03361 557-191
03361 557-3191
Sachbearbeitung Gewerbeamt
Zimmer 110
Am Markt 4
03361 557-512