Gewerbeamt
Gewerbe, anzeigen
Beschreibung
Sie wollen ein Unternehmen gründen? Sie haben bereits ein Unternehmen, wollen Änderungen vornehmen oder benötigen eine Konzession? Dann finden Sie hier alle nötigen Informationen.
GewerbemeldungenWer eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen will bzw. bereits ausübt, unterliegt den Anzeigepflichten gem. § 14 Gewerbeordnung. Die Anzeigepflicht trifft alle Betriebe des stehenden Gewerbes, unabhängig davon, ob es sich um erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt. In den nachfolgend näher dargestellten Fällen muss für ein Gewerbe, das in bzw. von einem festen Büro, Verkaufsraum oder in einer Werkstatt ausgeübt wird (sog. stehendes Gewerbe) eine Gewerbeanzeige vorgenommen werden.
§ 14 GewO kennt vier anzeigepflichtige Tatbestände:
Nicht meldepflichtige GewerbeNicht zum Gewerbe rechnet die sog. "Urproduktion", also Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei usw. Ebenfalls nicht Gewerbetreibende sind Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Unternehmensberater, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer.
UnterlagenWenn Sie uns persönlich aufsuchen, bringen Sie bitte mit:
| GaststättengewerbeDie Anzeige eines Gaststättengewerbes im stehenden Gewerbe hat mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes unter Verwendung des Gewerbeanmeldeformulares -GewA1- zu erfolgen. Unterlagen
Dazu hat der Antragsteller zeitgleich mit der Anzeige die folgenden Unterlagen einzureichen (nicht bei nur vorübergehend anlassbezogenem Gaststättenbetrieb):
GewerberegisterEine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Fürstenwalde können Sie schriftlich per Post oder Fax beantragen. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, daher haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung. Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller ein berechtigtes Interesse daran haben. Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, die Anschrift und die angezeigte Tätigkeit eines Betriebes. Weitere Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis dieser Daten glaubhaft machen, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Kopien von Verträgen, Rechnungen oder Schuldtiteln fügen Sie bitte bei). Dies ist dann allerdings nicht mehr auf elektronischem Weg möglich.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. |
EG-Dienstleistungsrichtlinie
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt Dienstleistungserbringern auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema „Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg" zur Verfügung.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Mit Umsetzung der EG-DLR steht Dienstleistern das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Gebühren Gewerbeanmeldung (nach Zeitaufwand, mindestens)
30,00 Euro Anmeldung natürliche Person
55,00 Euro Anmeldung juristische Person mit einem gesetzl. Vertreter
15,00 Euro zusätzlich für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
10,00 Euro zusätzlich bei Ausschank alkoholischer Getränke für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter
Gebühren Gewerbeummeldung
25,00 Euro Ummeldung natürliche und juristische Person
10,00 Euro zusätzlich bei Erweiterung auf Ausschank alkoholischer Getränke für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter
Gebühren Gewerbeabmeldung
10,00 Euro
Bei einem Mehraufwand (zum Beispiel durch fehlende Unterlagen oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare) kann nach dem erforderlichen Zeitaufwand eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Gewerbeamt
Zimmer 116
Am Markt 4
03361 557-574