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Stadtplanung

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

  • Hausnummern dienen der Gliederung des Stadtgebiets und der gezielten Auffindbarkeit der nummerierten Grundstücke, Gebäude bzw. Gebäudeteile.

  • Die Hausnummernfestsetzung ist ausschließliche Angelegenheit der Geminde, in der sich das zu nummerierende Grundstück befindet.

  • Der Antrag kann formlos erfolgen, es wird jedoch empfohlen den Vordruck (unten) zu verwenden. Dem Antrag ist ein Grundstücksplan, Lageplan oder Ähnliches beizufügen.

  • Aus einer Hausnummernvergabe ergeben sich keine Aussagen bezüglich eines möglichen Wohn- oder Baurechts.


Beschreibung

 

Neuvergabe von Hausnummern

 

Hausnummern sollen das einfache und gezielte Auffinden von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen im Stadtgebiet ermöglichen. Sie dienen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Hausnummern auf dem Gebiet der Stadt Fürstenwalde/Spree, einschließlich ihrer Ortsteile, werden durch die Stadtverwaltung festgesetzt. Wollen Sie eine Hausnummer beantragen, nutzen Sie am einfachsten das Antragsformular am Fuß dieser Seite. Antragsberechtigt sind Eigentümer, dinglich Berechtigte sowie von diesen bevollmächtigte Personen.

 

Legen Sie dem Antrag einen aussagekräftigen Flurkartenauszug oder Lageplan bei. Bei Grundstücken, die an mehreren Straßen liegen, muss die Zuwegung ersichtlich sein, da sie für die Zuweisung des Grundstücks zu einer Straße entscheidend ist. Sollen mehrere Hausnummern auf einem Grundstück festgesetzt werden, so ist ein Plan beizulegen, aus dem die Lage aller Zugänge klar hervorgeht.

 

Ist ein öffentliches Interesse an der Vergabe einer Hausnummer erkennbar, so kann sie auch ohne Antrag von Amts wegen erfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für ein noch nicht nummeriertes Grundstück ein genehmigungsfähiger Bauantrag gestellt wird.

 

Hausnummernänderung

 

In manchen Fällen ergeben sich aus einer bestehenden Hausnummer Probleme oder Orientierungsschwierigkeiten oder es stimmt aus anderen Gründen etwas mit der Nachvollziehbarkeit einer Hausnummer nicht. In solchen Fällen können Sie eine Hausnummernänderung beantragen. Nutzen Sie dazu das Antragsformular und legen einen aussagekräftigen Flurkartenauszug oder Lageplan bei.

 

Eine Hausnummer kann auch von Amts wegen geändert werden. In diesem Fall findet ein Verfahren mit Anhörung der Grundstückseigentümer statt.

 


Rechtsgrundlagen


Fristen

Die Vergabe von Hausnummern erfolgt in der Regel kurzfristig.


Gebühren

Für die Hausnummernvergabe oder -änderung werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.


Ansprechpartner

Sachbearbeitung Stadtplanung
Zimmer 220
Telefon 03361 557-211
Telefax 03361 557-3211


Formulare

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