Information zur Antragstellung für Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025
Das Ordnungsamt informiert über den Ablauf der Antragstellung zur Wahlwerbung im Hinblick auf die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Gemäß § 9 unserer Sondernutzungssatzung können politische Vereinigungen Anträge auf Sondernutzung für Wahlwerbung einreichen. Der Antrag sollte möglichst zeitnah gestellt werden. Die erforderlichen Formulare sind unter "Sondernutzungssatzung - Anlage 1" zu finden.
Bitte beachten Sie, dass pro Antragsteller maximal drei Großflächenstandorte beantragt werden dürfen. Sollte die Anzahl der Standorte für alle Antragsstellenden nicht ausreichen, wird die Vergabe per Losverfahren entschieden. Die Benachrichtigung über die endgültige Standortvergabe erfolgt am 2. Dezember 2024.
Fristen und Zeitrahmen für die Wahlwerbung
Einsendeschluss für Anträge: 27. November 2024
Genehmigter Zeitraum für Großflächenwerbung und Plakatierung: 23. Dezember 2024 bis 9. März 2025
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per .
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