Im Zeitraum vom 22. bis zum 24. Juli 2013 wird die Standfestigkeitsprüfung gem. VSG 4.7 § 9 der Gartenbau–Berufsgenossenschaft auf allen Friedhöfen der Stadt Fürstenwalde/Spree durchgeführt.
Prüfungszeitraum: Montag, den 22.07.2013 und Dienstag, den 23.07.2013
Neuer Friedhof
Prüfungstag: Mittwoch, den 24.07.2013
Friedhof Süd
Friedhof Süd/West
Friedhof Trebus
Friedhof Molkenberg
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Überprüfung ist von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Ein Grabmal gilt als standsicher, wenn es unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist. Grabsteine, die nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweisen, werden mit Warnaufklebern gekennzeichnet. Um Unfälle zu vermeiden, hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle umgehend die Befestigung des Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz zu veranlassen. Grabmale, durch die eine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht, die also akut umsturzgefährdet sind, werden durch unsere Friedhofsmitarbeiter umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden darüber schriftlich benachrichtigt. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.
Im vergangenen Jahr wurden auf allen Fürstenwalder Friedhöfen 4.472 Grabmale geprüft. Davon gab es an gut 12 Prozent von ihnen, nämlich 553 Grabsteinen, Beanstandungen. Von 71 Grabsteinen gingen akute Gefahren aus. In den Fällen, in denen die Nutzungsberechtigten ihrer Pflicht zur Befestigung nicht nachgekommen sind, wurden die Grabsteine zur Sicherheit von Friedhofsmitarbeitern umgelegt.