Baumfällungen
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Baumkontrollen wird der entsprechende Handlungsbedarf zur Erhaltung der Verkehrssicherheit der städtischen Bäume festgelegt. Wenn andere Erhaltungsmaßnahmen wie z.B. Baumschnittmaßnahmen oder Kronensicherungen aufgrund fehlender Vitalität nicht mehr sinnvoll sind, ist eine Fällung des Baumes notwendig.
In den letzten Jahren wurden jährlich im Durchschnitt ca. 1,5 % der Stadtbäume gefällt.
Die Stadt Fürstenwalde hat selbstverständlich genauso wie jeder Bürger für ihre getätigten Baumfällungen Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree zu erbringen.
Für Genehmigungen von Baumfällungen siehe auch: Informationen zu Baumfällungen.