Änderung der Hundesteuersatzung
Am 29. Januar 2015 wurde die 2. Änderung der Hundesteuersatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die Änderungen im Überblick:
- Der Tarif des „Ersthundes“ wurde von 48 Euro auf 60 Euro angepasst.
- Der Steuersatz des „Zweithundes“ beträgt nunmehr 100 Euro jährlich.
- Für "Dritt- und weitere Hunde“ beträgt der Steuersatz 120 Euro je Hund.
- Der Tarif eines „gefährlichen Hundes“ ist erhöht, von 400 Euro auf 500 Euro pro Jahr.
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