Stadt sucht geeignete Einrichtungen als Wahllokal
Von den derzeit genutzten 28 Wahllokalen sind nur 12 behindertengerecht. Gemäß § 12 der Kommunalwahlverordnung ist für jeden Wahlbezirk von der Wahlbehörde aber ein Wahlraum zu bestimmen, der den wahlberechtigten Personen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert und auch körperbehinderten Personen den Zugang möglich macht. „Deshalb sucht die Stadt Fürstenwalde jetzt günstig gelegene und behindertengerechte Räume, die sich als Wahllokal eignen“, so Bürgermeister Hans-Ulrich Hengst.
Der Wahlraum sollte für die Wahlberechtigten
- gut erreichbar
- gegebenenfalls barrierefrei
- groß genug (ab ca. 30 m²)
- gut beleuchtet
- beheizbar sein
Wahlräume zu ebener Erde müssen über mindestens eine fensterfreie Wand verfügen.
Auch eine Toilette sollte in der Nähe des Wahlraumes vorhanden sein.
Sollten Sie einen Vorschlag für einen geeigneten Wahlraum haben oder sogar selbst einen geeigneten Wahlraum zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an die Stadt Fürstenwalde/Spree, Wahlbüro, Roswitha Quilitz, Telefon: 03361 557-112, E-Mail: wahlen@fuerstenwalde-spree.de. Bei der Vorort-Begehung können dann noch auftretende Fragen besprochen werden.
Wir sind über jeden Vorschlag dankbar und werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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