Fürstenwalde erhebt seit vergangenem Jahr eine Zweitwohnungs-steuer: Mögliche Nutzer sollten sich schnell melden
Wie viele Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fürstenwalde eine Zweitwohnungssteuer für all die, die neben ihrer Wohnung noch ein zweites Wohnobjekt besitzen, das im Prinzip zum Wohnen geeignet ist. Insofern wird eine Zweitwohnungssteuer auch für einen bewohnbaren Bungalow fällig, auch wenn er im Winterhalbjahr nicht genutzt wird.
Im vergangenen Jahr wurden 1.219 Personen angeschrieben, die mit einer Nebenwohnung in Fürstenwalde gemeldet waren. 23 meldeten ihre Nebenwohnung in eine Hauptwohnung um, 259 meldeten die Nebenwohnung ab. In 136 Fällen wurden die Daten zur weiteren Recherche an das Bürgerbüro weitergegeben, um eine Klärung im Sinne des Einwohnermelderechts herbeizuführen. In 89 Fällen wurde eine Steuerpflicht im Sinne der Satzung festgestellt. Die Steuereinnahmen, die sich aus daraus ergeben, liegen bei knapp 22.000 €.
In diesem Jahr wird die Bestandsaufnahme zur Feststellung einer Zweitwohnung im gesamten Stadtgebiet fortgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt weisen sich auf Nachfrage gern aus. Sollte im Rahmen dieser Bestandsaufnahme festgestellt werden, dass eine Zweitwohnung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung, eventuell mit einem Bußgeld, gerechnet werden. Um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte man sich unaufgefordert bei der Fachgruppe Steuern melden. Hier kann vor allem geklärt werden, ob es sich überhaupt um eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung handelt. Erste Hinweise und Antworten finden Sie auch im Fragenkatalog zur Zweitwohnungssteuer.
Kontakt:
Stadt Fürstenwalde/Spree
Fachgruppe Steuern
Am Markt 4
Zimmer 245/246
Telefon 03361/557-126/-127
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