Kipplig oder fest? Grabsteine werden auf Standfestigkeit geprüft
Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft müssen jährlich die Grabmale auf Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit geprüft werden.
Am 10. und 11. Juli wird der Neue Friedhof in Augenschein genommen, am 12. Juli sind die externen Gutachter auf den Friedhöfen Süd, Süd/West, Trebus und Molkenberg unterwegs.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Überprüfung ist von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Ein Grabmal gilt als standsicher, wenn es unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist. Grabsteine, die nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweisen, werden mit Warnaufklebern gekennzeichnet. Um Unfälle zu vermeiden, hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle umgehend die Befestigung des Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz zu veranlassen.
Grabmale durch die eine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht, also akut umsturzgefährdet sind, werden durch unsere Friedhofsmitarbeiter umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden darüber schriftlich benachrichtigt. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.
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