Friedhofsverwaltung: Grabsteine werden am 30. und 31. Juli auf Standfestigkeit geprüft
Am 30. und 31. Juli werdem wieder die Grabmäler auf allen Fürstenwalder Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit geprüft.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger - also die Stadt - verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Überprüfung ist von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Ein Grabmal gilt als standsicher, wenn es unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist. Grabsteine, die nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweisen, werden mit Warnaufklebern gekennzeichnet. Um Unfälle zu vermeiden, hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle umgehend die Befestigung des Grabmals durch einen zugelassenen Steinmetz zu veranlassen.
Grabmale durch die eine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht, also akut umsturzgefährdet sind, werden durch unsere Friedhofsmitarbeiter umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden darüber schriftlich benachrichtigt. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.
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