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Stadt reicht FSV Union die Hand. Betrieb des Friesenstadions soll auf sichere Beine gestellt werden

Fürstenwalde/Spree, den 13.09.2019

Die Verantwortlichen des FSV Union Fürstenwalde e.V. haben Stefan Wichary, den Ersten Beigeordneten und für Sport zuständigen Fachbereichsleiter, am Vormittag des 6. September 2019, dem Tag nach ihrer Vorstandssitzung informiert, dass Herr Hengst sein Amt als Präsident niedergelegt hat und welche Personen nunmehr als Ansprechpartner für die Stadt zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung hat diese Informationen zur Kenntnis genommen, betrachtet den Vorgang als vereinsinterne Angelegenheit und wird sich deshalb hierzu nicht weiter äußern. Festzuhalten ist allein, dass kein Vertreter der Stadt den Rücktritt des Herrn Hengst oder eines anderen Vorstandsmitgliedes des FSV Union Fürstenwalde e.V. gefordert hat.


Der FSV Union Fürstenwalde e.V. ist Pächter des Friesenstadions und erhält von der Stadt Fürstenwalde/Spree einen jährlich festzulegenden Zuschuss, mit dem die Betriebskosten der Sportstätte zu decken sind. Diese Regelung ist auch in weiteren von Stadt mit Sportvereinen geschlossenen Pachtverträgen enthalten. Die Festlegung des Betriebskostenzuschusses erfolgt bei allen Sportvereinen im Laufe des Jahres auf Grundlage der Abrechnung der Betriebskosten des Vorjahres. Maximal können von der Verwaltung die im Haushalt der Stadt eingestellten Mittel ausgereicht werden.


In den Jahren 2015 bis 2017 wurde dem FSV Union Fürstenwalde e.V. jeweils  ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 144.000 EURO ausgezahlt. Im Jahr 2018 wurde der Zuschuss auf Antrag des Vereins auf 160.000 EURO erhöht. Für das Jahr 2019 wollte der Verein weitere 30.000 EURO haben. Daraufhin hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 13. Dezember 2018 einen Betrag von 190.000 EURO als Zuschuss zum Betrieb des Friesenstadions in den Haushalt der Stadt eingestellt. Allerdings waren weder die Ende Januar 2019 vom FSV Union Fürstenwalde e.V. vorgelegte Ausgabenliste noch die Mitte April 2019 eingereichte überarbeitete Fassung geeignet, Betriebskosten in Höhe der 2018 ausbezahlten 160.000 EURO nachzuweisen. Zu diesen Punkten und über Art und Umfang der Nachweispflichten des Vereins hatten die zuständigen Stellen der Stadt und die Verantwortlichen des FSV Union Fürstenwalde e.V. unterschiedliche Auffassungen.


Bleibt der Betriebskostenzuschuss auf dem Niveau des Vorjahres, zahlt die Stadt in Abstimmung mit dem Sportstättenpächter die Abschläge in der Höhe des Vorjahres fort. Im Fall des FSV Union Fürstenwalde e.V. wurden auf Antrag des Vereins Abschläge in Höhe von 12.000 EURO für die Monate Januar bis Juni 2019 und 8.000 EURO für den Monat Juli 2019, mithin Abschläge in Höhe von insgesamt 80.000 EURO vereinbart und von der Stadt ausbezahlt. Ein vom Ersten Beigeordneten Ende Juni unterbreitetes Angebot, den Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019 wenigstens auf dem Niveau der Jahre 2015 bis 2017 (144.000 EURO) und damit der in den Monaten Januar bis Juni 2019 gezahlten Abschläge festzulegen, lehnten die Verantwortlichen des Vereins ab. Dabei sah der angebotene Vertrag sogar die Möglichkeit einer Nachzahlung vor, sollten im Rahmen der Abrechnung höhere Betriebskosten nachgewiesen werden können. Für die Stadtverwaltung setzten hierbei lediglich die im Haushalt eingestellten Mittel von 190.000 EURO eine Obergrenze.


Parallel wurde die von der Stadtverordnetenversammlung bestellte Rechnungsprüferin der Stadt beauftragt, die zweckgemäße Verwendung des Betriebskostenzuschusses im Jahr 2018 und im 1. Halbjahr 2019 zu prüfen. So sollten die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verein und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung darüber, in welcher Art und Höhe die vom FSV Union Fürstenwalde e.V. geltend gemachten Ausgaben als zuschussfähige Kosten anerkannt werden können, einer Prüfung unterzogen und zugleich eine geprüfte Grundlage für die weitere Abrechnung geschaffen werden.


Die Handhabung der an den FSV Union Fürstenwalde e.V. gezahlten Zuschüsse (für Betriebskosten, Flutlicht, Wildzaun und – rückzahlbar – Tribünenüberdachung) auf Seiten des Vereins und auf Seiten der Stadt wurden dann im August 2019 in mehreren Sitzungen des Sport- und des Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung behandelt. In der Sitzung des Finanzausschusses am 28. August 2019 wurde auch Hans-Ulrich  Hengst als Vertreter des FSV Union Fürstenwalde e.V. von den Ausschussmitgliedern angehört und befragt. Mit bei einer Enthaltung einstimmigem Beschluss vom 2. September 2019 beauftragte die Stadtverwaltung, den dann am 6. September 2019 vom Stadt- und Vereinsvertretern unterschriebenen Ergänzungsvertrag zu schließen. Danach gewährt die Stadt dem Verein für das Jahr 2019 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von zunächst 144.000 EURO. Soweit der Verein höhere Betriebskosten nachweisen kann, ist die Erhöhung des Zuschussbetrages auf maximal 160.000 EURO vereinbart. Die Erhöhung kann auch schon im Laufe des Jahres 2019 erfolgen. In ihrem Beschluss stellte die Stadtverordnetenversammlung die Bedingung auf, dass der Ergänzungsvertrag erst geschlossen werden kann, wenn der Verein die von der Rechnungsprüfung der Stadt angeforderten Unterlagen zum Zweck der Überprüfung der Mittelverwendung im Jahr 2018  und im 1. Halbjahr 2019 vorgelegt hat. Diese Bedingung erfüllte der FSV Union Fürstenwalde e.V. am 6. September 2019.

 

Ergänzend hat die Stadt auf Grundlage des o.g. einstimmigen Beschlusses der Stadtverordneten vom 2. September 2019 dem Verein angeboten, ihn bei der Herstellung der für eine  Bewirtschaftung  des Friesenstadions und für eine zweckgemäße Mittelverwendung notwendigen Ordnung einmalig mit einem Betrag von insgesamt 25.000 EURO zu unterstützen. Diese Mittel sind auf vier Säulen aufgeteilt und betreffen die Herstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, die Herstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und die Herstellung einer satzungsgemäßen Ordnung mittels Durchführung einer lange überfälligen Mitgliederversammlung. Darüber hinaus gibt die Stadt dem Verein die Möglichkeit, seinerseits einen oder mehrere Vorschläge zu erarbeiten, wie der Wirtschaftsbetrieb des Vereins (betrifft die Regionalliga-Mannschaft des Vereins) von seinen übrigen Tätigkeiten rechtlich und/oder organisatorisch bis zu Ablauf des Jahres 2020 so abgetrennt werden kann, dass eine Verwendung von Zuschüssen der Stadt Fürstenwalde/Spree klar einem Bereich zugeordnet werden kann.

 

Der Erste Beigeordnete, Stefan Wichary, hofft, „dass dieses Angebot vom Verein als helfende Hand der Stadt verstanden wird.“ Die Stadt ist ein verlässlicher Partner für die Sportvereine der Stadt und hat gerade dem FSV Union Fürstenwalde e.V. in diesem Jahr auch bei den anderen Zuschuss-Projekten in kritischen Situationen geholfen. Letztlich sollen alle Sportstättenpächter sich darauf verlassen können, dass für sie die gleichen Regeln gelten. „Wenn hier für die Vergangenheit eine andere Handhabung behauptet wird, sage dies mehr über die Vergangenheit aus als über die aktuelle Lage. Und der Blick sollte nach vorn gehen“, so Wichary weiter. Er berichtet von konstruktiven Gesprächen mit den Verantwortlichen des Vereins. Weitere Termine sind bereits verabredet. Diese Gespräche werden von zwei Stadtverordneten begleitet, welche von der Stadtverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit als Berichterstatter benannt wurden.

 

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