Auslage Genehmigungsantrag FGL-Erweiterung
Die FGL Handels GmbH in der Lindenstraße (das Mischfutterwerk) plant die Kapazitäten zu erweitern. Hierfür liegt aktuell der Genehmigungsantrag auch in Fürstenwalde aus. Genaueres entnehmen Sie bitte nachfolgendem Auszug aus der Bekanntmachung des Landesumweltamtes sowie den Links und dem Anhang.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 6. Januar 2020 bis einschließlich 5. Februar 2020
- im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1 Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder) Telefonnummer: 0335 560 3182 und
- in der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Stadtplanung, Rathauscenter 2. Obergeschoss, Zimmer 217, Am Markt 4 in 15571 Fürstenwalde/Spree Telefonnummer: 03361 557 207
ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall-, Geruch- und Staubimmissionen.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 6. Januar 2020 bis einschließlich 5. März 2020 unter Angabe der Vorhaben – ID G08316 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder in der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Stadtplanung, Am Markt 4, 15571 Fürstenwalde/Spree eingelegt werden.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben - ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
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