Wohngeldrefom ab 1. Januar 2020: Mehr Menschen haben einen Anspruch
Deutliche Steigerungen bei Wohngeldzahlungen der Stadt durch neues Wohngeldrecht
Zum 1. Januar 2020 ist das Wohngeld-Stärkungs-Gesetz in Kraft getreten und brachte mehrere Verbesserungen im Wohngeldrecht. Die Wohngeldsätze stiegen und werden nun in einem im 2-Jahres-Rhythmus dynamisch angepasst. Auch sind die Bestimmungen zur Einkommensanrechnung in vielen Fällen günstiger als bisher. Das zuständige Bundesinnenministerium erwartet bundesweit 180.000 zusätzlich anspruchsberechtigte Haushalte und Leistungsverbesserungen für die dann 660.000 wohngeldbeziehenden Haushalte.
„Die Wohngeldstelle der Stadt Fürstenwalde/Spree hat die laufenden Zahlungsvorgänge bereits umgestellt und hatte in den ersten sechs Wochen des Jahres auch sonst alle Hände voll zu tun“, berichtet Stefan Wichary, Erster Beigeordneter der Stadt und auch für das Wohngeld zuständiger Fachbereichsleiter. So stieg die Zahl der bearbeiteten Vorgänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 40 Prozent und es wurden in der Gesamtsumme etwa 27 Prozent mehr Wohngeld ausbezahlt. Die Zahl der Wohngeldhaushalte mit einer laufenden Zahlung zum 15. Februar 2020 ist im Jahresvergleich um fast 10 Prozent auf nunmehr 516 Haushalte gestiegen. Diese Steigerung geht zumindest teilweise auf das Wirken der Stadt zurück, hat sie doch Antragsteller, deren Anträge bislang abgelehnt wurden, nach den neuen Regelungen aber erfolgreich sein könnten, soweit möglich über die Chance einer erneuten Antragstellung informiert.
Eine solche Chance auf mehr Geld könnten die neuen Wohngeldregeln auch für Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II (sog. „Hartz IV“) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bieten. „Das neue Wohngeld kann gerade für die sogenannten Aufstocker und für Familien mit Kindern in vielen Fällen die günstigere Alternative sein“, erläutert Wichary und fordert zur Antragstellung auf. Denn ein Anspruch auf Wohngeld besteht erst ab dem Monat der Antragstellung. Es kann daher auch nicht rückwirkend ausgezahlt werden. Um einen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu können, bedarf es also eines Antrages bei der zuständigen Wohngeldstelle. Übrigens kann Wohngeld sowohl als Zuschuss zur Miete als auch in Form des sog. Lastenzuschusses für Wohnungs- und Hauseigentümer gewährt werden.
Alle Informationen zu den neuen Wohngeldregelungen gibt die vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Broschüre „Wohngeld 2020 – Ratschläge und Hinweise“. Passgenaue Informationen holt man sich aber besser im Rahmen einer Beratung in der Wohngeldstelle der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Die Wohngeldstelle der Stadt Fürstenwalde/Spree erreichen Sie zu den Sprechzeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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