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Stadt kontrolliert Schließung von Geschäften und Einrichtungen

Fürstenwalde/Spree, den 18.03.2020

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat gestern Abend eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Darin sind enthalten die Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind untersagt, egal ob öffentlich oder nichtöffentlich. Die Verkaufsstellen des Einzelhandels für Lebensmittel, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen u. ä. bleiben offen. Geschlossen werden Sportanlagen (also Hallen und Außenanlagen), Fitnessstudios, Tanzstudios und Schwimmbäder. Gaststätten müssen besondere Hygienevorschriften einhalten und um 18 Uhr schließen.

 

Für Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen gelten besondere Besuchserregelungen.

 

Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich nicht sicher sind, ob Sie schließen müssen, rufen Sie bitte das Ordnungsamt unter der Nummer 557-523 an. Wenn Sie Angehörige im Krankenhaus oder Heim besuchen wollen, informieren Sie sich vorab telefonisch über die entsprechenden Vorkehrungen.

 

Bild zur Meldung: Mitarbeiter des Ordnungsamtes heute Vormittag auf Kontrollgang in der Eisenbahnstraßete