Wenn wegen Corona Kurzarbeit nötig ist, kurzfristig Antrag auf Wohngeld stellen
Wenn wegen der Coronakrise jetzt zahlreiche Menschen Kurzarbeitergeld beziehen, haben sie unter Umständen nun Anspruch auf Wohngeld. Dazu müssen sie aber zeitnah einen Antrag stellen, denn das Wohngeld kann erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bewilligt werden. Anbei finden Sie den formlosen Antrag, den Sie nutzen können. Entsprechend der Wohngeldverwaltungsvorschrift wird der wohngeldberechtigten Person dann der amtliche Vordruck mit den dazugehörigen Erläuterungen übersendet.
Bitte schicken Sie uns Ihren Antrag per Brief oder Fax zu. Ene Mail reicht leider nicht aus, um den Antrag rechtssicher bearbeiten zu können.
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