Soforthilfe: OWF hilft nicht nur bei Anträgen
Seit gestern (Mittwoch der 25. März 2020) sind die ILB-Anträge für Soforthilfen des Landes Brandenburg für Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Mitarbeitern, die aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigen, verfügbar. Die Gewerbeanmeldungen, die für die Anträge notwendig sind, sollten nicht älter als sechs Monate sein. Haben Sie keinen aktuellen Auszug, reicht es derzeit auch, wenn Sie handschriftlich mit Unterschrift und Datum bestätigen, dass sich nichts geändert hat. Sollten Sie über keinen aktuellen Auszug verfügen kontaktieren Sie die Kollegen des Gewerbeamts per oder Telefon 03361 557 523.
Die Ostbrandenburgische Wirtschaftsförderungs-gesellschaft (OWF mbH) bietet in diesem Zusammenhang nicht nur allen Unternehmen und Selbstständigen, sondern auch Vereinen und Sozialpartnern kostenfreie Unterstützung und Beratung an.
Neben dem Zuschuss der ILB gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die ggf. von den unterschiedlichen Gruppen herangezogen werden könnten.
Die Angebote der OWF umfassen:
- Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und Anlagen
- Klärung offener Fragen
- Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten (ILB, KfW u.a.m.)
- Hilfe bei Problemen mit Vorförderungen (GRW, LEADER)
- Unterstützung bei regionalen Kooperationen und Marktzugängen
Kontaktdaten:
OWF Ostbrandenburgische
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Tränkeweg 5
15517 Fürstenwalde/Spree
Tel. 03361/5660212
Fax 03361/5660172
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