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Eingeschränkte Regelbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Stadt Fürstenwalde

Fürstenwalde/Spree, den 28.05.2020

Im Rahmen der allgemeinen Lockerungen hat der Landkreis Oder-Spree am 27. Mai 2020 die weitere Öffnung der Kindertagesstätten erlaubt. Im Rahmen eines sog. „eingeschränkten Regelbetriebes“ dürfen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Kapazitäten weitere Kinder wie folgt betreut werden:

Kinder in Kinderkrippe und Kindergarten

  • 6- und 5-Jährige (Vorschüler) ab 02.06.2020
  • 3- und 4-Jährige (Übergang) ab 08.06.2020
  • Unter-3-Jährige (Krippe) ab 22.06.2020

Kinder im Hort

  • Erstklässler ab 02.06.2020
  • Zweitklässler ab 08.06.2020
  • Drittklässler ab 22.06.2020
  • Viertklässler ab 06.07.2020

 

Die Stadt nimmt den eingeschränkten Regelbetrieb in ihren Einrichtungen ab dem 2. Juni 2020 auf. Allerdings sind weiter strenge Hygienebestimmungen zu beachten, so dass angesichts der vorhandenen Räumlichkeiten und des zur Verfügung stehenden Personals nicht alle Kinder in den Einrichtungen der Stadt Fürstenwalde betreut werden können.

Hort Abenteuerland

freie Plätze

Kita Bummi

keine Plätze

Kita Kunterbunt

freie Plätze

Kita Nesthäkchen

keine Plätze

Kita Parkspatzen

noch freie Plätze

Hort Spreefüchse

noch freie Plätze

Hort Sternschnuppe

freie Plätze

Hort Wirbelwind

freie Plätze

 

Die eingeschränkte Regelbetreuung von Kindern in Kinderkrippe und Kindergarten umfasst 6 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche (bis zu 30 Wochenstunden) und erfolgt in Einrichtungen der Stadt von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr. Die eingeschränkte Regelbetreuung in den Horten umfasst 4 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche (bis zu 20 Wochenstunden) und erfolgt an unterrichtsfreien Tagen von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr. An Tagen mit Unterricht können Hortkinder für insgesamt bis zu 4 Stunden vor und nach dem Unterricht betreut werden. Die Festlegung der Betreuungszeiten erfolgt, um unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine Betreuung für möglichst viele Kinder organisieren zu können.

Eltern, die Bedarf für eine Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder haben, können diesen unter Nutzung des beigefügten Formulars bei der Stadtverwaltung anmelden (vorzugsweise per E-Mail an ). Da die Betreuungskapazitäten beschränkt sind, kann die Betreuung erst nach einer entsprechenden Prüfung und positiven Rückmeldung an die Eltern aufgenommen werden.

Außerdem sind bei der Betreuung ab sofort durch die Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verschärften Hygieneregelungen zu beachten. Danach haben die Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder die Abstandsregeln einzuhalten und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Weiterhin dürfen Kinder nur betreut werden, wenn sie keine Krankheitssymptome der Krankheit COVID-19 aufweisen und nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind. Dies haben Eltern dem Einrichtungsträger täglich schriftlich zu bestätigen. Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat hierfür nach amtlichem Muster einen Vordruck zur Verwendungen an mehreren Tagen erstellt.

 

 

Bild zur Meldung: Eingeschränkte Regelbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Stadt Fürstenwalde