Zweckverband: Vorsorgliche Zählerablesung zum 30.06.2020
Gemäß dem Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise der Bundesregierung soll die Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16%, der ermäßigte Steuersatz auf 5% abgesenkt werden.
Die Trinkwasserversorgung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Daher wird der Trinkwasserbezug im ersten Halbjahr 2020 mit 7%, die im zweiten Halbjahr 2020 bezogene Menge mit nur 5% zu versteuern sein. Die Bezugsmengen müssen daher voraussichtlich für die bei-den Zeiträume unterteilt ermittelt werden.
Da es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, die gewohnten Ablesekarten zu verschicken, bitten wir unsere Kunden vorsorglich, ihre Zähler abzulesen und uns den Zählerstand per 30.06.2020 auf den folgenden Wegen mitzuteilen:
• Online über die Zählerstandserfassung auf unserer Homepage www.fuewasser.de,
• per Post an den Zweckverband Fürstenwalde, Uferstraße 5 in 15517 Fürstenwalde,
• per E-Mail unter oder
• per Fax unter 03361 59659-14.
Zur korrekten Zuordnung benötigen wir die folgenden Angaben:
• Ihren Namen, Vornamen und Adresse
• Ihre neue fünfstellige Kundennummer (siehe Abschlagsmitteilung vom April 2020)
• die Anschrift der Verbrauchsstelle (falls abweichend)
• die Zählernummer, den dort abgelesenen Zählerstand sowie das Ablesedatum
Soweit Sie uns keinen Zählerstand melden, wird Ihr Jahresverbrauch rechnerisch unter Berücksichtigung aller uns vorliegenden Abgrenzungskriterien in der Jahresverbrauchsabrechnung zeitanteilig aufgeteilt und entsprechend versteuert.
Die Abwasserentsorgung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.fuewasser.de, Rubrik Aktuelles.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Ihr Zweckverband
Bild zur Meldung: Zweckverband: Vorsorgliche Zählerablesung zum 30.06.2020