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Corona: Neue Verordnung seit 21. Oktober

Fürstenwalde/Spree, den 22.10.2020

Aufgrund des im Landkreises derzeit überschrittenen Grenzwertes der 7-Tagesinzidenz (täglich aktualisierte Werte auf der Homepage des Landkreises) gelten auch für Fürstenwalde derzeit verschärfte Regelungen bzgl. privater Feiern usw..

 
Anzeigenpflicht bei mehr als sechs Gästen
Es besteht eine Anzeigepflicht von privaten Feierlichkeiten beim Gesundheitsamt an . Sie sind drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn unter Nennung des Ortes und der geplanten Teilnehmeranzahl dann anzuzeigen, wenn mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushalts zeitgleich anwesend sind.
 

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