Wichtige Info für alle ABC-Schützen im Schuljahr 2021/22: Schulbezirkssatzung wird überarbeitet
Bis im Schulzentrum in Fürstenwalde Süd auch eine Grundschule ihren Betrieb aufnimmt, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin muss die Stadt Fürstenwalde auf steigende Schülerzahlen in Fürstenwalde Süd und im Stadtteil Fürstenwalde Mitte reagieren., weil sie als Schulträger der Grundschulen für einen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist.
Deshalb hat die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, dass der Schulbezirk 2 (große Teile von Fürstenwalde Mitte) ein Überscheidungsgebiet für die Schulbezirke 3 und 4 bildet. Praktisch heißt das, dass Eltern, die im Schulbezirk 2 wohnen (siehe Anlage mit Straßenverzeichnis), ihre Kinder auch gleich direkt an der Sonnengrundschule oder an der Sigmund-Jähn-Grundschule anmelden können. Ohne diese Änderung der Schulbezirkssatzung müssten sich die Eltern zunächst an ihre „zuständige“ Schule, die Theodor-Fontane-Schule, wenden und bräuchten eine gesonderte Genehmigung nach Brandenburgischem Schulgesetz. „Diese bürokratische Hürde kann durch die Änderung der Schulbezirkssatzung entfallen. Damit wird die Wahlfreiheit für Eltern in Fürstenwalde Mitte schon jetzt erhöht“, freut sich Stefan Wichary, Erster Beigeordneter und verantwortlich für den Bereich Bildung und Schule.
Ein gutes Argument für die Anmeldung in der Sonnen- oder der Sigmund-Jähn-Grundschule könnte das Schulkonzept beider Grundschulen sein. Als Schule für gemeinsames Lernen werden maximal 25 Kinder pro Klasse aufgenommen. An der Theodor-Fontane-Schule dürfen derzeit bis zu 28 Kinder in eine 1. Klasse eingeschult werden. Laut Absprachen mit dem Staatlichen Schulamt sollen für das kommende Schuljahr dreizehn erste Klassen gebildet werden. Für Kinder aus Rauen, die sich nicht für die dortige Grundschule entscheiden, bleiben die Schulwege leider weit. Sie werden – bis zur Inbetriebnahme der Grundschule am Schulcampus Süd – dem Schulbezirk 3, der Sonnengrundschule in Nord, zugeordnet.
Insgesamt hat die Bildung der Schulbezirke für deutlich mehr Planbarkeit und Sicherheit gesorgt. Die Schulleiter*innen zeigten sich zufrieden mit den derzeitigen Reglungen. Für keine der Schulen war ein Auswahlverfahren wegen Überschreitung der Aufnahmekapazitäten erforderlich.
Die neue Schulbezirkssatzung soll in der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020 beschlossen werden. In der dann verbindlichen Form ist sie Grundlage für die Schulanmeldungen. Darüber werden die Eltern mit einem gesonderten Brief informiert. Bis dahin dienen die Karte und das Straßenverzeichnis als Orientierung.
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