Facebook

Instagram-Account der Stadt Fürstenwalde/Spree

Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aktuelle Informationen zur Betreuung in Kinderkrippe und Kindergarten

Fürstenwalde/Spree, den 21.01.2021

Kinderkrippe und Kindergarten in städtischen Einrichtungen bleiben grundsätzlich weiter geöffnet.
Die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sieht jedoch eine Schließung zum folgenden Montag vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oder-Spree den Wert von 300 Neuinfektionen für mindestens drei Tage ununterbrochen überschreitet. In diesem Fall soll dann eine Notbetreuung angeboten werden. Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oder-Spree deutlich unter der dieser Marke. Sollte sie jedoch absehbar Werte von 300 Neuinfektionen zu erreichen drohen, wird die Stadt Fürstenwalde für ihre Einrichtungen rechtzeitig Vorsorge treffen und die Beantragung von Notbetreuung nach den dann aktuellen Regelungen ermöglichen.


Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Beitragszahlungen, soweit das Land Brandenburg ankündigt hat, die Beitragsausfälle für tatsächlich nicht betreute Kinder pauschal zu übernehmen. Die Stadt Fürstenwalde als Kita-Träger wird daher bei Eltern, die ihre Kinder gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent der vertraglichen Betreuungsleistung in die Krippe oder den Kindergarten bringen, dementsprechend vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichten. Notwendig ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Eltern und Stadt, deren Formulierung derzeit noch abgestimmt wird und die voraussichtlich ab dem 25. Januar 2021 zur Verfügung steht. Die Eltern sind gebeten, diese Vereinbarung dann möglichst im Voraus zu treffen; für Januar 2021 kann sie selbstverständlich auch noch rückwirkend geschlossen werden.
Die Beitragsaussetzung erfolgt dann in der Regel durch Verrechnung mit dem Kita-Beitrag im übernächsten Monat. Danach müssen z.B. Eltern, deren Kinder im Januar 2021 den Kindergarten nicht besucht haben, automatisch keinen Beitrag im Monat März 2021 zahlen. Mit dem „Essengeld“ für wird parallel verfahren, d.h. für nicht betreute Kita-Kinder gibt es eine automatische Verrechnung im übernächsten Monat.

 

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Informationen zur Betreuung in Kinderkrippe und Kindergarten