Stadt Fürstenwalde verzichtet auf Elternbeiträge für pandemiebedingt nicht betreute Kinder
Die Stadt Fürstenwalde als Kita-Träger verzichtet für alle Kita-Kinder, die gerade in den Einrichtungen der Stadt pandemiebedingt nicht betreut werden (können), rückwirkend zum 1. Januar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen.
Der Verzicht gilt für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort wie folgt:
1. im vollen Umfang für Eltern von Hortkindern, die mangels Anspruch auf Notbetreuung nicht betreut werden können,
2. im vollen Umfang für Eltern, die ihre Kinder freiwillig gar nicht in die Kinderkrippe oder in den Kindergarten bringen,
3. im halben Umfang für Eltern, die ihre Kinder freiwillig nur bis höchstens 50 Prozent der vertraglichen Betreuungsleistung in die Kinderkrippe oder in den Kindergarten bringen.
In den Fällen der Ziffern 2 und 3 genügt eine verbindliche Verständigung zwischen Eltern und Kita. Eine schriftliche Vereinbarung ist dagegen nach den überarbeiteten Richtlinien des Landes Brandenburg nicht erforderlich.
Für die Beitragsausfälle erhält Fürstenwalde vom Land Brandenburg einen pauschalen Ausgleich, der über den Landkreis Oder-Spree beantragt und ausgezahlt wird.
Die Abrechnung der Elternbeiträge zwischen Eltern und Träger erfolgt monatsweise. Für die bereits gezahlten Januar-Beiträge erfolgt eine Nachverrechnung. Hinsichtlich der Februarbeiträge hat die Stadtverwaltung den Beitragseinzug im Lastschriftverfahren ausgesetzt. Soweit Eltern nicht vom o.g. Beitragsverzicht betroffen sind, wird es eine Nacherhebung geben.
Wichtig: Ein Antrag der Eltern ist in keinem Fall erforderlich.
Mit dem „Essengeld“ für Kita-Kinder, die gerade in den Einrichtungen der Stadt nicht betreut werden, wird parallel verfahren.
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