Aufholen nach Corona: Kinderfreizeitbonus jetzt beantragen
100 Euro zusätzlich für Kinder und Jugendliche
Sehr geehrte Wohngeldempfängerinnen,
sehr geehrte Wohngeldempfänger,
der Bundestag hat am Freitag, dem 11. Juni 2021, den Kinderfreizeitbonus auf den Weg gebracht. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind ist Teil des „Aufholen nach Corona“ 2021/2022 – Aktionsprogramms. Damit sollen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich bei Kindern und Jugendlichen abgemildert werden. Kindern soll damit ermöglicht werden, Lernrückstände abzubauen, Freizeitangebote wahrzunehmen und einen unbeschwerten Sommer zu erleben. Das Geld kann, sagt Familienministerin Christine Lambrecht (SPD), „je nach Lust und Laune“ ausgegeben werden und ist somit nicht zweckgebunden.
Für Sie das Wichtigste zum Kinderfreizeitbonus 2021 in Kürze:
Wer hat Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus?
Von ihm profitieren ausschließlich Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die sich im Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag befinden oder die Leistungen zur Grundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wie erfolgt der Antrag?
Familien, die Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten oder Familien, die Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben die Möglichkeit, einen Antrag bei der Familienkasse zu stellen (siehe Download)
Wann wird der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt?
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Auszahlung an die berechtigten Familien bereits ab August 2021 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohngeldbehörde
Bild zur Meldung: Foto: Ester Merbt, Pixabay