Ohne Termin zur Einsicht von Planungsunterlagen
Die Auslegungen von Planunterlagen im Rahmen von Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß und analog zu § 3 BauGB durch das Amt 21 - Stadtplanung ist wieder im Zugang uneingeschränkt und ohne vorherige Terminabsprache möglich.
Die Unterlagen können im Verwaltungsgebäude im Wartebereich der Stadtplanung, im 2. Obergeschoss eingesehen werden.
Im Rahmen von Beteiligungen der Öffentlichkeit werden folgende Zugangszeiten angegeben:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
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