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Aktuelle Informationen zum Wohngeld und Neuregelung ab 2023

Fürstenwalde/Spree, den 02.12.2022

Hilfe bei steigenden Energiekosten

Die derzeitige Energiekrise geht uns alle an. Wie möchten Ihnen aufzeigen, welche staatlichen Sozialleistungen des Bundes Sie in Anspruch nehmen können.


Ziel der Bundesregierung ist es, dass mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu wurde die Berechnungsformel für das Wohngeld angepasst.

Das heißt:

  • Die Haushalte können zukünftig mehr Einkommen haben.
  • Die Höhe des Wohngeldes steigt an.

 

Was muss ich tun, wenn ich bereits Wohngeld bekomme?

Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, prüft das Amt Wohnungswesen automatisch, ob sich Ihr Wohngeldanspruch durch die Reform erhöht. Sie bekommen dann einen neuen Bescheid und das höhere Wohngeld wird nachgezahlt.

Sie müssen nur einen neuen Antrag stellen, wenn der Zeitraum Ihrer Wohngeldbewilligung endet.

Wir prüfen außerdem automatisch, ob Sie Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie in mindestens einem Monat zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben. Der Heizkostenzuschuss wird dann automatisch an Sie ausgezahlt. Die Zahlung wird aus rechtlichen und technischen Gründen voraussichtlich erst im Jahr 2023 erfolgen können.


Was muss ich tun, wenn ich zum ersten Mal Wohngeld beantragen will?

Wenn Sie derzeit in Fürstenwalde/Spree wohnen, können Sie bei uns einen Antrag stellen. Sie brauchen dazu nicht persönlich zu kommen. IServiceportal des Landes Brandenburg stehen Ihnen die Formulare (unten links) zur Wohngeldbeantragung zum Download bereit.  Gedruckt können Sie sich den Antrag auch im Bürgerbüro abholen.

Den Wohngeldantrag und die erforderlichen Nachweise können Sie uns gerne zuschicken oder in den Briefkasten werfen. Wichtig: bitte vergessen Sie nicht, den Wohngeldantrag zu unterschreiben!


BITTE DRINGEND BEACHTEN: Ab wann kann ich den Wohngeldantrag stellen?

Das neue Wohngeldgesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Bisher ist es allerdings noch nicht veröffentlicht. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses kann es noch zu Änderungen kommen. Wir können das neue Recht deshalb frühestens zum 01.01.2023 anwenden.
Wenn Sie den Antrag vor dem 01.01.2023 stellen, wird Ihr Antrag nach bisherigem Wohngeldrecht entschieden. Bei einer Ablehnung müssten Sie im Januar einen neuen Antrag stellen. 

Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Das heißt, eine Antragstellung im Laufe des Januar 2023 führt dazu, dass Sie das Wohngeld rückwirkend auch für den Januar 2023 erhalten. 

Wir empfehlen eine Antragstellung im Laufe des Januars 2023. Wir erwarten ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen. 

So können Sie dazu beitragen, dass Ihr Wohngeldantrag möglichst schnell bearbeitet werden kann:

  • Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
  • Legen Sie im Zweifelsfall für alle Angaben im Antrag Nachweise vor. Eine Liste an regelmäßig erforderlichen Unterlagen finden Sie unten im Downloadbereich.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 
  • Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand ab.
  • Bitte schicken sie uns den formellen Antrag nicht als E-Mail.
  • Unterlagen zum Anhang können Sie uns im PDF Format gern per E-Mail senden. 
     
 

Bild zur Meldung: Aktuelle Informationen zum Wohngeld und Neuregelung ab 2023