Elternbeitragsfreiheit vom Land ausgeweitet
Der Landtag hat vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten beschlossen, alle Familien mit niedrigeren Einkommen im Rahmen des Brandenburg-Pakets durch eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit und eine Begrenzung der Höchstbeiträge für die Kindertagesbetreuung sehr direkt und möglichst zeitnah zu entlasten. Diese Entlastung gilt ab dem 1. Januar 2023 und ist bis zum 31. Dezember 2024 zeitlich befristet.
Erster Bestandteil der Elternbeitragsentlastung 2023 / 2024 ist, dass die Elternbeitragsfreiheit auf alle Eltern ausgeweitet wird, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000,- Euro verfügen. Die Beitragsfreiheit bis 35.000,- Euro gilt für alle Altersstufen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.
Für den Monat Januar 2023 wurden noch die Beiträge nach der geltenden Fürstenwalder Satzung eingezogen. Für den Monat Februar 2023 wurden alle Eltern die der erweiterten Beitragsbefreiung unterliegen (bis 35.000 Euro) neu berechnet und es wird kein Kostenbeitrag erhoben. Die Erstattung des für den Januar gezahlten Beitrags erfolgt in den nächsten Wochen automatisch. Wir bitten Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Eine weitere gesetzliche Maßnahme besteht darin, dass bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000,- Euro bis 55.000,- Euro die Elternbeiträge, die von den Kita-Trägern erhoben werden dürfen, gesetzlich begrenzt werden – Beitragsentlastung.
Eltern die hiervon profitieren haben für den Monat Januar 2023 noch den Beitrag nach der geltenden Fürstenwalder Satzung gezahlt. Da die Neuberechnung für diese Fallgruppen gerade erfolgt, wird vielfach auch für den Monat Februar noch dieser Beitrag abgebucht. Eine Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen erfolgt bis spätestens 31.März 2023.
Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben zur Verbindlichen Erklärung und auch neue Bescheide werden Ihnen zugeschickt. Bitte lesen Sie sich alles aufmerksam durch und vergessen Sie nicht, ggf. Ihren Dauerauftrag anzupassen.
Die Beitragsfreiheit erfasst nicht das Essengeld. Dieses ist weiter zu entrichten.
Weitere Details finden Sie im Infoschreiben des MBJS bzw. auf der Internetseite des MBJS unter:
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