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Einladung zum Baumspaziergang und wissenswertes zu Bäumen am Tag des Baumes

Fürstenwalde/Spree, den 24.04.2023

Am 25.04. ist der Tag des Baumes. Es ist ein Tag an dem nicht nur Bäume im Rahmen von Aktionen und Festen gepflanzt werden, sondern es ist auch ein Tag der zum Anlass genommen werden soll um über den Umgang mit Bäumen nachzudenken und auch um vielleicht Neues über unsere grünen Nachbarn zu erfahren. Daher bietet unser Baumexperte Thomas Schmidt

 

Dendrologischer Spaziergang

 

Am Samstag den 29.04.2023 lädt Thomas Schmidt von der Stadt Fürstenwalde/Spree zu einem Dendrologischen Spaziergang ein. Treffpunkt ist 14 Uhr im Martinigarten „am Spaten“. Die Führung dauert ca. 2 Stunden. Dabei werden verschiedene Baumarten und Hintergründe beschrieben. Interessierte melden sich nach Möglichkeit vorab  an:

 

Per   oder Telefon: 03361 / 557-252.

 

Selbsthilferecht

Wer einen Baum als Nachbarn hat, kennt womöglich auch die vermeintlich negativen Auswirkungen hinsichtlich der Ausbreitung von Wurzeln und Krone. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2021 hat grundsätzlich klargestellt, dass das Abschneiden von Ästen des Nachbarbaumes auch dann erlaubt ist, wenn der Baum darauf hin abstirbt. Was viele leider übersehen ist, dass dieses Urteil vorbehaltlich von naturschutzrechtlichen Vorschriften erlassen wurde. Das heißt, wenn der Baum z.B. unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt, durch den Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt wurde oder unter besonderen Schutz der Unteren Naturschutzbehörde steht (z.B. als Naturdenkmal) besteht kein Selbsthilferecht. Handelt es sich hierbei dazu um einen kommunalen Baum so spielen auch das Nachbarschaftsrechtsgesetz Brandenburg (zulässige Unterschreitung der Abstände zum Anliegergrundstück) und auch das Straßengesetz Brandenburg (Duldung von natürlichen Einwirkungen der Bäume) eine wesentliche Rolle. In jedem Fall ist dem Anlieger der sich von kommunalen Bäumen auf irgendeine Art und Weise beeinträchtigt fühlt dringend davon abzuraten selbst Hand an die städtischen Bäume zu legen. Die festgestellten Schäden werden strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Besser ist das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen, um nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Rückschnitt – Viel hilft viel?

In den Wintermonaten haben viele Baumbesitzer ihre Bäume zurückgeschnitten. Das ein Rückschnitt von Bäumen regelmäßig nötig ist, ist nicht richtig. Mag beim Schnitt von Obstbäumen der regelmäßige Ertrag im Vordergrund stehen, so ist das bei den meisten anderen Bäumen (außer Form- und Kopfbäume) nicht der Fall. Der Baum ist ein komplexer lebender Organismus. Im Gegensatz zu Menschen und Tieren können Pflanzen insbesondere auch Bäume Verletzung nicht heilen. Sie versuchen vielmehr im aktiven Gewebe die verletzte Stelle nach innen abzuschotten und nach außen zu überwallen. Je größer die Wunde jedoch ist, umso länger ist dieser Prozess und umso größer ist die Fäuleausbreitung an dieser Verletzung. Das kann auch mit Wundanstrichen nicht aufgehalten werden. Wichtig ist: möglichst keine Schnittflächen über 10 cm Durchmesser. Besser häufiger schneiden mit kleinen Wunden als selten und dafür mit großen Schnittflächen!

 

Bild zur Meldung: Einladung zum Baumspaziergang und wissenswertes zu Bäumen am Tag des Baumes