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Der grüne Frühjahrsputz

Fürstenwalde/Spree, den 01.03.2024

Der Frühling beginnt aus Sicht der Meteorologen und auch die Pflanzenwelt wacht aus dem Winterschlaf auf. Der Schneeschieber wird weggestellt und die Unkrautentfernung beginnt. Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sind verpflichtet, auf Geh- und Radwegen sämtliche Pflanzen zu entfernen. Auch unter sämtlichen Aufbauten müssen die Pflanzen weggenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Bänke, Fahrradständer und Laternen.


Das macht natürlich nicht immer der Eigentümer in Person, sondern oftmals werden diese Anliegerpflichten per Mietvertrag auf den Mieter übertragen oder ein Hausmeisterservice beauftragt. Eine erhebliche Änderung in der Straßenreinigungssatzung ist, dass für die, deren Straßen mittlerweile kostenpflichtig durch die Stadt gereinigt werden, Unrat und Laub nur noch von Grünstreifen und Pflanzbeeten (Baumscheiben) zu entfernen sind und nicht vom ganzen Gehweg. Für alle anderen: Bitte auch auf den Wegen.Die Erfüllung der Anliegerpflichten wird durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr kontrolliert. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt oder es vergisst, muss nicht gleich mit einem Bußgeld rechnen, sondern erhält zunächst die Aufforderung der Anliegerpflicht nachzukommen. Wer dieses Schreiben ignoriert muss mit einem Bußgeld ab 200 Euro rechnen und die Kosten für die Beauftragung einer Firma, um die Reinigung vorzunehmen.


Verabreden Sie sich doch mit ihren Nachbarn, um gemeinsam den Frühjahrsputz vor ihren Häusern vorzunehmen. Wir wünschen einen wunderbaren Start in die Saison.

 

Bild zur Meldung: Der grüne Frühjahrsputz