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Neue Regelung für Wahlwerbung

Fürstenwalde/Spree, den 20.06.2024

Die Wahlplakate sind noch nicht ganz abgenommen, da wird schon für die nächste Wahl geplant. In der neuen Sondernutzungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree, die am 30. Mai 2024 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, sind einige neue Regelungen für die Großflächenwerbung enthalten. Jede werbende Partei kann maximal drei Standorte beantragen. 33 Standorte stehen zur Verfügung. Diese werden im Losverfahren vergeben. Die Verlosung findet im Jahr 2024 am 11. Juli statt. Die Anbringung der Wahlwerbung darf ab Sonntag, dem 21. Juli 2024, für die Landtagswahl erfolgen. Die Plakatierung erfolgt über ein Anzeigeverfahren. Hierfür soll vier Wochen vor Plakatierung der Beginn angezeigt werden. Interessierte Parteien wenden sich bitte an das Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse: oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de oder finden hier den entsprechenden Antrag dazu.

 

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