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Beitragfrei im Kindergarten

Fürstenwalde/Spree, den 24.07.2024

Ab dem 1. August 2024 treten neue Regelungen zur elternbeitragsfreien Betreuung für Kinder ab drei Jahren in Kraft. Diese Regelungen sind im § 17a des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) festgelegt.

 

Ab dem Kita-Jahr 2024/2025 müssen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege keinen Beitrag mehr zahlen, wenn die Kinder mindestens drei Jahre alt, aber noch nicht eingeschult sind.

Das gilt ab dem Monat, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat. Kinder, die am 1. August 2024 bereits drei Jahre alt sind, sind ab diesem Monat beitragsfrei. Kinder, die später drei Jahre alt werden, sind ab dem Monat ihres dritten Geburtstags beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit gilt für den gesamten Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird.

 

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank für den Elternbeitrag hinterlegt haben, können Sie diesen ab dem Monat stornieren, in dem das Kind drei jahre alt wird.

 

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir bei allen anderen, aufgrund eines Buchungsprogrammwechsels, im August erst gegen Mitte des Monats den Beitrag abbuchen.
 

 

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