Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB
Das Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfasst Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.