@see-Region profitiert von der EU-Förderung bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat für die @see-Kooperation im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes (SUW) unter anderem eine EU-Förderung für die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beantragt. Die Fachkräftesicherung für die Region, sei es durch die Ansiedlung der Akademie für Gastronomie und Tourismuswirtschaft oder durch vielfältige Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, gehört zu den Hauptzielen der Strategie der @see-Kooperation. Und so war die Freude groß, als Bürgermeister Hans-Ulrich Hengst in der letzten Arbeitssitzung der @see-Partner am 02.03.2018 bekanntgeben konnte, dass der Bewilligungsbescheid der ILB pünktlich zum beantragten Maßnahmenbeginn ab 1. März angetroffen ist. Mit rund 525.000 Euro können nun vielfältige Projekte finanziert werden. Die Förderquote beträgt dabei 100 % = 80 % der Summe kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS), 20% gibt das Land Brandenburg (MASGF) dazu.
- Im Rahmen des Projektes sollen Geflüchtete und andere bei uns lebende Migranten bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse und Kompetenzen unterstützt werden. Dafür werden zwei zusätzliche Stellen eingerichtet. Durch eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen sollen Praktika und Ausbildungsplätze gezielt vermittelt werden.
- Die Ausstattung der Beratungsstellen einschließlich der Stadtbibliothek Fürstenwalde und der Bibliothek-Satelliten im Umland wird mit Berufsorientierungsangeboten verbessert. Dazu gehören neben den „Info-Ecken“ und mehrsprachigen Medien zur Berufs- und Studienorientierung nicht zuletzt die „Digitalen Schwarzen Bretter“ der IHK, die bereits landesweit im Einsatz sind und ca. 25.000 Brandenburger Schüler erreichen. Die IHK übernimmt dabei die Bereitstellung der Software sowie ihre Aktualisierung in den Folgejahren.
- Der Berufsorientierung dient auch die Ausstattung der Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Materialien der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. Da der Verein „Kita-Schule-Beruf“ aufgelöst wurde, ist es wichtig, diese Lücke bei der Frühorientierung zu schließen. Nach Angaben der IHK sind ca. 60 Kitas und Horte in der Region bereits mit Experimentier-Sets ausgestattet. Dabei handelt sich um Verbrauchsmaterial, das nun bedarfsorientiert „nachgefüllt“ werden kann.
Details zum Projekt „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ (aus dem Förderantrag):
Fürstenwalde/Spree ist mit vier Gemeinschaftsunterkünften, einem Wohnverbund und vielen in eigenständig angemietetem Wohnraum lebenden Geflüchteten mit Abstand der größte Ansiedlungsschwerpunkt im Landkreis Oder-Spree. Es gibt eine umfangreiche Beratungsinfrastruktur für diesen Personenkreis. Es fehlt jedoch der direkte Kontakt zu den lokalen und regionalen Unternehmen als potenziellen Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben für die Geflüchteten, um zum einen freie, verfügbare Praktika, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu ermitteln und zum anderen genaue Kenntnis über die Anforderungs- und Kompetenzprofile für die jeweiligen Arbeitsplätze. Dies ist insbesondere wichtig, da viele Geflüchtete nicht über formale, belegbare Qualifikationen verfügen und es daher für die Mitarbeitenden der Migrationssozialdienste schwer zu beurteilen ist, ob die Klienten für eine bestimmte Arbeitsstelle infrage kommen oder nicht bzw. welche formalen Qualifikationen und Weiterbildungen sie benötigen, um in der Tätigkeit eingesetzt zu werden.
Darüber hinaus fehlt es oft an der Rückkoppelung zwischen den Ausbildungsbetrieben und den Beratungsdiensten, wenn geflüchtete Auszubildende Schwierigkeiten aufweisen, die sie ohne Unterstützung nicht bewältigen können und wo daher ein Ausbildungsabbruch droht. Dies ist erfahrungsgemäß oft im Kontext der Vermittlung berufstheoretischer Kenntnisse der Fall, wenn schulische Kenntnisse fehlen oder die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um die berufsspezifischen Fachtermini zu verstehen. Hier wäre bei einer entsprechenden Rückmeldung die Vermittlung ausbildungsbegleitender Hilfen oder von ehrenamtlichen Bildungscoaches möglich.
Bei den Ausbildungsbetrieben bestehen aus den genannten Gründen oft Vorbehalte gegen die Einstellung von Geflüchteten, da sie keine Kenntnis von den lokalen Unterstützungs- und Coachingangeboten für Geflüchtete haben. Darüber hinaus haben die potenziellen Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in der Regel keine Kenntnis von den oft komplexen ausländer- und beschäftigungsrechtlichen Regelungen und sind sich daher unsicher, ob sie die betreffenden Bewerber überhaupt beschäftigen dürfen bzw. ob die Ausbildungsdauer mit der möglichen Aufenthaltsperspektive des Jugendlichen korrespondiert. Im Zweifel werden dann lieber Ausbildungsplätze unbesetzt belassen.
Bei vielen Arbeitgebern sind auch Vorurteile hinsichtlich der Kompetenzen und Fähigkeiten der Zugewanderten festzustellen. Eine Kommunikation bzw. vorhandene Ansprechpartner könnten hier zwischen den Beratungsdiensten und Projekten, die eine Kompetenzermittlung mit den Geflüchteten durchführen und den Arbeitgebern vermitteln, da die Mitarbeitenden der Beratungsdienste nicht über die zeitlichen Ressourcen dafür verfügen.
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