Die Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie ist Voraussetzung für den Anspruch auf diese Überbrückungshilfe.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Antragsportal. Nur über einen vom Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer kann im Namen des Antragstellers der Antrag gestellt werden.
Voraussetzung dafür ist eine vorherige
Registrierung. Nachdem die Anträge im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden diese automatisch an die zuständige Bewilligungsstelle im Bundesland übermittelt, für Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg ist dies die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene.
Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher schnellstmöglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren (oder, sofern noch nicht vorhanden, sich einen Steuerberater suchen).