Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe III für Unternehmen
Seit Kurzem können Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent hatten, die Überbrückungshilfe III beantragen. Nun sind mehr betriebliche Fixkosten erstattungsfähig, z. B. Ausgaben für bauliche Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen von Hygienemaßnahmen und Investitionen in Digitalisierung. Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.08.2021 ausschließlich mithilfe eines prüfenden Dritten über eine bundesweite Online-Antragsplattform bei der zuständigen Landesbehörde. In Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe.