Baumfällungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Stadt Fürstenwalde | Kontakt | |
für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde zuständig. Das Stadtgebiet umfasst den gesamten besiedelten Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus und Molkenberg sowie Wochenendgrundstücke.
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden, geschützt.
| Stadt Fürstenwalde/Spree Amt 34 - Kommunalservice Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree | |
Ausnahmen | Baumfällgenehmigung | |
Von dem Schutzstatus gemäß der Baumschutzsatzung gibt es u. a. Ausnahmen für Bäume auf Wohngrundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten. Hier dürfen:
Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gefällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ausnahmen von diesem Verbot können auf Antrag bei der Stadt Fürstenwalde gewährt werden.
| Die Stadt Fürstenwalde kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen bzw. Angaben:
Die Erteilung der Baumfällgenehmigung ist gebührenpflichtig.
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