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Förderfähig

 

 

 

Ab sofort können sich alle nicht staatlichen Organisationen die sich im Fördergebiet befinden bewerben und sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:

  1. Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements  (Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ - Leitlinie: „Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“)

  2. Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens

  3. Förderung der Bearbeitung lokaler Problemlagen im Rahmen des Bundesprogramms  „Demokratie leben!“

  4. Förderung der „Willkommenskultur“ und gemeinsamer Aktionen für, mit und von Geflüchteten. 

 

Nicht gefördert werden können u.a.

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,  dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der  parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik  dienen.

  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen.

  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des  Bundes, des Landes und der Verwaltungen des Fördergebietes gehören und der Art nach  von dort gefördert werden können.

  • Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden.

   
     
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