Ab sofort können sich alle nicht staatlichen Organisationen die sich im Fördergebiet befinden bewerben und sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:
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Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements (Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ - Leitlinie: „Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“)
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Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
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Förderung der Bearbeitung lokaler Problemlagen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
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Förderung der „Willkommenskultur“ und gemeinsamer Aktionen für, mit und von Geflüchteten.
Nicht gefördert werden können u.a.
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Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.
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Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen.
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Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes, des Landes und der Verwaltungen des Fördergebietes gehören und der Art nach von dort gefördert werden können.
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Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden.
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