Pflegemaßnahmen
Das Ziel der Baumpflege ist es, möglichst vitale, gesunde und verkehrssichere Bäume in der Stadt zu erhalten und zu entwickeln.
Deshalb beginnt die Baumpflege bereits mit der Auswahl der Gehölze. Das heißt neben den gestalterischen Aspekten (Form, Blatt- und Blütenfarbe u. s. w.) spielen besonders die Ansprüche an Boden, Wasser/ Nährstoffe, Licht und die Toleranz bzw. Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenheit, Salz und Schädlingen eine besondere Rolle. Hinzu kommt bei Straßenbäumen auch die Schnittverträglichkeit, um das Verkehrsraumprofil in jeder Altersphase zu gewährleisten.
Der urbane Bereich, insbesondere der „Lebensraum“ Straßenrand ist kein natürlicher sondern ein künstlich geschaffener und oft extremer Standort für einen Baum. Die Bäume leiden oftmals unter ungünstigen Bedingungen und Schadfaktoren. Sie weisen häufig eine geringe Vitalität auf, die vielfältige Ursachen haben kann: z.B. mechanische Beschädigungen durch Anfahrschäden, Bodenverdichtungen und Versiegelung sowie Auswirkungen aus den Auto-Immissionen und den Folgen des Winterdienstes (Streusalze).
Um notwendige Eingriffe möglichst gering zu halten, werden die Stadtbäume in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft, ob und welche Pflegemaßnahmen erforderlich sind. In der Regel erfolgen diese Baumkontrollen in einem Zeitraum von 9 bis 12 Monaten.
Welche Pflegemaßnahmen werden durchgeführt?
Wässern der Bäume: bis zu einem Alter von ca. 10–15 Jahren, danach sollten sich die Jungbäume soweit entwickelt haben, dass auch längere Trockenperioden ohne Schäden gut überstanden werden
Stammschutz: neu gepflanzte Bäume brauchen einen Stammschutz in Form von Weißanstrich oder Schilfmatten, um Stammrisse infolge Sonne und Frost zu verhindern
Anbringen von Stammfußmanschetten: um Schäden infolge von Freischneidern zu unterbinden
Anbringen von Baumschutzbügeln: an denen durch Ein- und Ausparken von Autos Baumschäden verhindert werden sollen
Baumschnitt und Erziehungsschnitt bei Jungbäumen
Baumkontrollen
Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend (Bürgerliches Gesetzbuch, § 823 BGB), hat jeder auf seinem Grundstück die allgemeine Rechtspflicht, notwendige Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, d.h. Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen.
Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume ein!
Die Baumeigentümer bzw. die auf andere Weise für den Baum Verantwortlichen sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Um die Verkehrssicherheit der Bäume sicher zu stellen, sind regelmäßige Kontrollen erforderlich, um Schäden und Schadsymptome an Bäumen zu erkennen und zielgerichtet Maßnahmen einleiten zu können.
Gemäß der Baumkontrollrichtlinie sind Regelkontrollen in Form von einfachen Sichtkontrollen an den Bäumen durchzuführen. Die Stadt Fürstenwalde beauftragt dazu fachlich qualifizierte bzw. zertifizierte Baumkontrolleure bzw. Baumsachverständige.
Die Regelkontrolle erfolgt als Sichtkontrolle in Form einer Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Dabei ist jeder Baum einzeln und von allen Seiten im Kronen-, Stamm-, Stammfuß- und im Wurzelanlaufbereich und unter Einbeziehung des Baumumfeldes visuell zu kontrollieren.
Die Baumkontrolleure geben der Stadt den Handlungsbedarf vor, ob und welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Verkehrssicherheit der Bäume herzustellen.
Das können z. B. sein: Schnittmaßnahmen, Kronensicherung und Fällungen.
Die Stadt beauftragt daraufhin die entsprechenden Maßnahmen.
Wenn nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit oder die zu treffenden Maßnahmen bestehen (z. B. Faulstellen im Kronenbereich, die vom Boden aus schlecht zu erkennen sind), sind eingehende Untersuchungen erforderlich, bei denen der Baum von Kopf bis Fuß sorgfältig untersucht wird. Dabei kommen unterschiedliche Untersuchungsmethoden bzw. technische Untersuchungsverfahren zur Anwendung (z. B. Sondierung, Schalltomographie, Zugversuch): Baumkontroll-Techniken
In den letzten Jahren hat die Stadt Fürstenwalde jährlich bei durchschnittlich 3% aller Straßenbäume eingehende Untersuchungen durchführen lassen.
Private Pflege von städtischen Bäumen
Was dürfen und sollen Bürgerinnen und Bürger tun und was nicht?
Immer wieder kann man im Stadtgebiet sehen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger liebevoll um die städtischen Bäume kümmern wollen. Das ist sehr schön!
Aber nicht alles, was die Bürger machen, ist auch immer richtig. So möchte die Stadt z.B. nicht, dass die Bürger Äste von Bäumen oder eventuell gar die gesamte Krone eines Baumes zurückschneiden. Hier bitten wir, wenn Sie Probleme mit einem städtischen Baum hinsichtlich störender oder Ihnen gefährlich erscheinender Äste haben, uns zu kontaktieren und uns Ihr Anliegen mitzuteilen, damit wir dann zusammen eine Lösung finden können (siehe Kontaktformular rechts).
Was immer richtig und gut ist, einen Eimer Wasser in besonders langen Trockenperioden dem Baum vor Ihrem Grundstück zu geben. So helfen Sie auch der Stadt, die viele anfallende Pflegearbeit an den Bäumen und Grünanlagen vor allem in der arbeitsintensiven Zeit des Sommers zu schaffen.
Oftmals kann man im Stadtgebiet auch sehen, dass auf die Baumscheiben anfallender Rasenschnitt gegeben wird. Das schadet den Bäumen mehr als das es hilft!
Der Rasenschnitt fängt im Gegensatz zu Rindenmulch oder Holzhäckseln an zu faulen und bildet eine dicke Schicht, die kaum noch Wasser und Luft hindurchlässt. Dabei beginnen die Wurzeln an die Oberfläche zu wachsen, so dass allmählich ein Hügel um den Stamm entsteht statt einer ursprünglich angelegten Mulde und das Wasser somit vom Baum wegfließt. Außerdem sammeln sich im feuchten Milieu des vermodernden Rasenschnitts auch gerne Baumschädlinge und Ungeziefer.
Wir bitten Sie also, keinen Rasenschnitt auf die Baumscheiben zu tun und wenn es geht, bereits aufgebrachten Mulch wieder vorsichtig von den Baumscheiben zu nehmen.
Vielen Dank!